Vertragsabschluss mit dänischen transportunternehmen
Im internationalen Handel müssen der Verkäufer oder der Käufer häufig bei einem Dritten Güterbeförderung bestellen. Bei einem dänischen Verkäufer oder Käufer wird die Güterbeförderung in diesem Fall oft von einem dänischen Transportunternehmen durchgeführt. Beim Vertragsabschluss mit einem dänischen Verkehrsunternehmen muss man verschiedene Umstände berücksichtigen.
Beim Vertragsabschlussmit einem dänischen Transportunternehmen muss man als ausländischer Käufer oder Verkäufer beachten, dass die Haftung des Beförderers bei unimodaler Güterbeförderung, das heißt Güterbeförderung mit Hilfe von nur einem Transportmittel, zwingender dänischer Gesetzgebung unterstellt ist.
Bei internationaler Güterbeförderung durch Seeverkehr, Straßenverkehr, Schienenverkehr oder Luftverkehr ist die Frachtführerhaftung für abhandengekommene, beschädigte und verspätete Güter im Regelfall begrenzt, ungeachtet dessen, ob mit dem dänischen Transportunternehmen Sonstiges vertraglich vereinbart ist. Entsprechend sind die Verjährung von Forderungen gegen den Beförderer sowie andere Tatbestände in Bezug auf die Frachtführerhaftung für abhandengekommene, beschädigte und verspätete Güter von der zwingenden dänischen Gesetzgebung reguliert.
Die Frachtführerhaftung bei multimodaler Güterbeförderung, das heißt Güterbeförderung mit Hilfe von mehreren Transportmitteln, ist nicht vom dänischen Recht geregelt. Deswegen besteht in diesem Fall Vertragsfreiheit zwischen dem Fuhrunternehmen und dem Auftraggeber.
Im Streitfall ist es daher mitunter ein Vorteil, wenn der Transportauftrag durch allgemeine transportrechtliche Prinzipien ergänzt worden ist. Deswegen entscheiden sich viele Spediteure und Transportunternehmen dafür, den Allgemeinen Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes („NSAB“) zu folgen.
Die Allgemeinen Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes geben zwei übergeordnete Haftungssysteme zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber für den Transport an. Bei dem einen Haftungssystem übernimmt der Spediteur die Frachtführerhaftung – im Gegensatz zu der anderen Situation, in der der Spediteur lediglich Vermittler ist. Vergleichbar mit den zwingenden dänischen Gesetzesvorschriften bei unimodalem Transport regeln die Allgemeine Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes unter anderem die Haftung des Spediteurs für beschädigte, abhandengekommene und verspätete Güter, die Haftungsbeschränkung des Spediteurs, den Gerichtsstand sowie Reklamations- und Verjährungsfristen.
Die neueste Version der Allgemeinen Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes (”NSAB 2015”) erschien 2015. Mehrere dänische Fuhrunternehmen und Speditionsfirmen verwenden aber noch immer die ältere Version der Allgemeinen Bedingungen (”NSAB 2000”) aus dem Jahr 2000.
Dänische Fuhrunternehmen wenden bei nationalem Straßengüterverkehr auch oft die Allgemeinen Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes an, da die zwingenden Gesetzesvorschriften lediglich bei internationalem Straßengüterverkehr gelten. Hierzu erfahren Sie mehr in unserem Artikel „Frachtführerhaftung“.
Die Incoterms sind vom ICC (International Chamber of Commerce) erstellte, standardisierte Vertragsbestimmungen, die die Zusammenarbeit zwischen dem Käufer oder Verkäufer einerseits und dem Verkehrsunternehmen andererseits im internationalem Handel koordinieren. Die Incoterms werden als Ergänzung zum Kaufvertrag angewendet und regeln unter anderem, wer für den Versand der jeweiligen Güter und andere Nebenausgaben bezahlt, wann die Güter als übergeben angesehen werden, und wann die Gefahr eines Verlustes auf den Käufer übertragen wird. Darüber hinaus regeln die Incoterms in manchen Fällen auch, welche Partei eine Versicherung bezahlen und abschließen muss.
Da die Haftung des Frachtführers für beschädigte, abhandengekommene und verspätete Güter oft beschränkt ist, ist es für den Käufer oder Verkäufer wichtig, genaue Kenntnis von den Verpflichtungen, die man bei der Beauftragung im Güterverkehr eingeht und die den Incoterms unterliegen, zu haben. Da mehrere Klauseln gemäß Incoterms nur eine minimale Versicherung der Güter beinhalten, während andere Klauseln die Frage der Versicherung der Güter gar nicht regeln, sollten sich Verkäufer und Käufer außerdem überlegen, ob es erforderlich ist, eine (zusätzliche) Güterversicherung abzuschließen.
Die Anwälte von NJORD Law Firm verfügen über Fachkenntnisse in den Bereichen Transportrecht und internationaler Handel. Auf Grund unserer eingehenden Kenntnis der dänischen Transportbranche beraten wir unter anderem internationale Handelspartnern beim Abschließen von Transportverträgen mit dänischen Transportunternehmen. Im Streitfall können wir vor allen dänischen Rechtsinstanzen Verfahren durchführen.