Neuer Gesetzentwurf: Verweigerung der Passage für ausländische Schuldner und Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren
Am 5. Februar 2025 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der den Behörden die Möglichkeit geben soll, ausländischen Schuldnern und Fahrzeugen mit Sitz im Ausland die Passage über die festen Verbindungen in Dänemark zu verweigern, wenn sie fahrzeugbezogene Kontrollgebühren und Bußgelder nicht bezahlt haben. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen das Straßenbenutzungsgebührengesetz vorgeschlagen, um die Einhaltung der Regeln für die kilometerbasierte Straßenbenutzungsgebühr zu gewährleisten und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.
Der Vorschlag wurde bereits in erster Lesung behandelt und soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Bedingungen für die Verweigerung der Passage
Der Gesetzentwurf gibt Sund & Bælt Holding A/S die Möglichkeit, ausländischen Fahrzeugen die Passage über die festen Verbindungen zu verweigern, wenn mit dem Fahrzeug bestimmte unbezahlte Gebühren und Bußgelder verbunden sind. Dies umfasst sowohl die Nichtzahlung für die Nutzung der festen Verbindungen als auch fahrzeugbezogene Bußgelder und Kontrollgebühren. Es ist wichtig zu betonen, dass Gebühren und Bußgelder endgültig festgelegt und entschieden sein müssen, bevor eine Verweigerung der Passage erfolgen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Schuldner oft erst spät im Einziehungsverfahren feststellen, dass es in Dänemark ein Problem mit unbezahlten Gebühren und Bußgeldern gibt. Sie können daher eine unangenehme Überraschung erleben, wenn ihnen die Passage über die Brücken verweigert wird. Wenn ein Bußgeld verhängt wird, hat der Schuldner in der Regel 60 Tage ab Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit, Einspruch zu erheben. Wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben wird, gilt der Fall als entschieden. Für Spediteure mit Sitz außerhalb der nordischen Länder kann es eine Herausforderung sein, die Frist einzuhalten, insbesondere wenn der Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig eingeht. Dies kann dazu führen, dass der Spediteur mit einer Verweigerung der Passage konfrontiert wird.
Ausnahmen von der Verweigerung der Passage
Dänische Schuldner und Fahrzeuge können nicht von der Passage ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind nordische Schuldner und ihre Fahrzeuge, einschließlich derjenigen mit Sitz in Finnland, Island, Norwegen und Schweden, von der neuen Regelung ausgenommen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nationalität des Fahrers keinen Einfluss darauf hat, ob die Passage verweigert werden kann. Entscheidend ist vielmehr der Sitz des Spediteurs sowie der Ort, an dem das Fahrzeug registriert ist.
Welche Gebühren und Bußgelder
Die im Fokus stehenden Gebühren und Bußgelder beziehen sich hauptsächlich auf die neue kilometerbasierte Straßenbenutzungsgebühr sowie auf Parkgebühren nach dem dänischen StraßenverkehrsgesetzVerkehrsrecht, insbesondere die 25-Stunden-Regel. Die 25-Stunden-Regel betrifft hauptsächlich ausländische Transportunternehmen, da sie besagt, dass Lkw-Fahrer maximal 25 Stunden auf Rastplätzen entlang der Autobahn verbringenverweilen dürfen. Diese Zeitbegrenzung stellt für den internationalen Transport in Bezug auf die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeitenregelungen eine Herausforderung dar. Die 25-Stunden-Regel wurde 2023 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der feststellte, dass sie nicht gegen das EU-Recht verstößt. Wir haben zuvor über die 25-Stunden-Regel und ihre Behandlung durch den Europäischen Gerichtshof geschrieben. Diese können Sie HIER und HIER lesengelesen werden.
Erhebliche Erhöhung der Bußgelder
Gleichzeitig mit der Einführung der Regeln zur Verweigerung der Passage wird eine deutliche Erhöhung des Bußgeldniveaus für die Nichtzahlung der kilometerbasierten Straßenbenutzungsgebühr vorgeschlagen. Der Richtwert für die Bußgeldhöhe wird somit von 4.500 DKK auf 9.000 DKK pro Verstoß steigen. Ziel der Erhöhung ist es, die Einhaltung derdes Straßenbenutzungsgebührenregelungsystems zu stärken.
Seit der Einführung der Straßenbenutzungsgebühr zum Jahreswechsel haben viele Spediteure eine Reihe von Bußgeldern für die Nichtzahlung erhalten. Die vielen Bußgelder sind wahrscheinlich auf einen technischen „Fehler“ im Straßenbenutzungsgebührensystem zurückzuführen. Transportunternehmen werden daher aufgefordert, erhaltene Bußgeldbescheide sorgfältig zu prüfen und innerhalb der Frist Einspruch zu erheben, um unberechtigte Bußgelderhebungen und die Verweigerung der Passage zu vermeiden.
Kommentar von NJORD
Es handelt sich um die Einführung eines neuen Werkzeugs zur effektiveren Eintreibung von Gebühren und Bußgeldern bei ausländischen Schuldnern und Fahrzeugen. Damit wird eine „zusätzliche Drohung“ gegenüber ausländischen Schuldnern eingeführt: nämlich, dass ihnen die Passage über die festen Verbindungen verweigert werden kann. Ebenso müssen ausländische Schuldner auch hinnehmen, dass ihre Fahrzeuge von der Polizei beschlagnahmt werden können, wenn die Polizei bei einer Kontrolle der Meinung ist, dass ein Fahrzeug gegen z.B. der Kabotage- oder Lenk- und Ruhezeitenregelungen verstoßen hat.
In den letzten Jahren hat es einen verstärkten Fokus auf ausländische Transportunternehmen und Fahrer gegeben, die in Dänemark tätig sind. Damit hat die Polizei auch effektivere Mittel gewünscht, um die Zahlung von Gebühren und Bußgeldern sicherzustellen oder durchzusetzen, die den ausländischen Transportunternehmen und Fahrern in Dänemark auferlegt werden. Die Beschlagnahme von Fahrzeugen ist ein Mittel, aber nun wirdgibt es auch die Möglichkeit der Verweigerung der Passage über die festen Verbindungen eingeführt.