Wenn Sie als Privatperson oder Unternehmen den Wunsch haben, Ihr Vermögen und den daraus resultierenden Ertrag für bestimmte Vorhaben abzusichern, kann es zweckmäßig sein, Ihr Vermögen in einer Stiftung anzulegen. Wenn Mitglieder oder Interessenten dahingegen weiterhin jederzeit Zugriff auf das Vermögen haben sollen, kann es sich empfehlen, das Vermögen in einem Verein anzulegen.
Wir helfen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, Vereinen, Unternehmen und Non-profit-Unternehmen bei der Geschäftsfeldentwicklung. Wir helfen mit laufender Beratung bei Problemen im täglichen Betrieb, sowohl bei wirtschafts- als auch bei steuerrechtlichen Fragen.
Bei der Gründung einer Stiftung ist es wichtig, dass Sie sich vor Augen halten, welches Ziel die Stiftung verfolgt, wer diese leitet etc., da der Wille des Stifters respektiert werden muss. Im Gegensatz zu Vereinen gibt es bei Stiftungen keine Generalversammlung, die später eventuelle Änderungen der Satzung vornehmen kann.
Wir beraten Sie bei:
- Gründung, Zusammenlegung und Aufteilung von Stiftungen oder Vereinen
- Unternehmensstruktur und Geschäftsfeldentwicklung
- Öffentlichem Fundraising
- Steuerpflicht und Steuerfreiheit für wohltätige Organisationen
- Rahmen für die Kapitalallokation und -verteilung
- Gemeinschafts- und Eigentümerverträgen
- Beziehung zu Gründern und Spendern
- Satzungsänderungen und außergewöhnlichen Verfügungen
- Corporate Social Responsibility (CSR)