Die dänischen arbeitsrechtlichen Vorschriften sind äußerst komplex und setzen voraus, dass man als Arbeitgeber über eingehende Kenntnisse verfügt. Falls Sie in Ihrem Unternehmen in Dänemark Mitarbeiter beschäftigen, empfehlen wir daher, dass Sie sich bei arbeitsrechtlichen Fragen anwaltlich beraten lassen. Die Anwälte von NJORD können Ihnen bei allen rechtlichen und vertraglichen Aspekten eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark zur Seite stehen.

Unsere Anwälte beraten Unternehmen aller Branchen bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen und werden daher bei Ihren konkreten Fragen jeweils die Besonderheiten Ihrer Branche berücksichtigen.

Spezialisten im Arbeitsrecht

Sicher hat Ihr deutsches oder österreichisches Unternehmen eine kompetente Personalabteilung. Bei Fragen, die die Mitarbeiter des dänischen Unternehmens betreffen, kann es jedoch ein Vorteil sein, zur Sicherheit außerdem den Rat eines dänischen Anwalts einzuholen.

In Dänemark ist nicht nur die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts komplex, sondern es kommt hinzu, dass für viele Unternehmen und Mitarbeiter Tarifverträge gelten. Daher kann es eine Herausforderung sein sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Personalbereich in Übereinstimmung mit Gesetzgebung und tarifvertraglichen Bestimmungen getroffen werden.

Die Spezialisten von NJORD stehen Ihnen gern zur Verfügung, wenn Sie sicher sein wollen, dass alle Vorschriften korrekt eingehalten werden und Sie nicht befürchten müssen, sich beispielsweise mit einer Schadensersatzforderung wegen einer ungerechtfertigten Kündigung konfrontiert zu sehen.

Unsere Leistungen

Die Anwälte von NJORD beraten und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Arbeits- und Anstellungsverträgen oder einzelnen Vertragsbestimmungen. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der Konfliktlösung und Verhandlung bei Problemen und verhandeln z.B. auch für Sie mit Gewerkschaftsvertretern.

Im Fall einer beabsichtigten Umstrukturierung können wir Sie bei der Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern unterstützen, z.B. wenn es um folgende Fragen geht:

  • Massenentlassungen

  • Fusionen

  • Auslagerung bestimmter Arbeitsaufgaben oder -bereiche

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe

  • Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften

  • Ausarbeitung von Anstellungsverträgen

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir unsere Mandanten u.a. bei Streitfällen über

  • Ungleichbehandlung von Mitarbeitern

  • Ungerechtfertigter Kündigung

  • Fristloser Entlassung

  • Loyalitätsverpflichtung eines Mitarbeiters

  • Wettbewerbsklauseln

Darüber hinaus beraten wir Sie bei

  • Kündigungen

  • Urlaubsanspruch nach dem dänischen Urlaubsgesetz

  • Mobbing und Belästigungen am Arbeitsplatz

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