NJORD berät in allen vergaberechtlichen Fragestellungen. Die Beratung des Bieters bei Ausschreibungen führen wir sowohl für dänische Ausschreibungen als auch Ausschreibungen nach den EU-Richtlinien und internationalen Vorschriften durch.

Wir decken sämtliche rechtlichen Fragen ab, die vor, während und nach dem Ausschreibungsverfahren auftreten können.

Vor der Ausschreibung sind die Schwerpunkte unserer Beratung die Überprüfung der Ausschreibungsbedingungen, die Teilnahme an der Präqualifikation und die Bildung etwaiger Konsortien.

Während des Ausschreibungsverfahrens unterstützen wir den Bieter bei der Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen und beraten bei der Gestaltung des Angebots.

Am Ende des Ausschreibungsverfahrens unterstützen wir Sie u.a. beim Vertragsabschluss, bei der Überprüfung von Vorbehalten und Verhandlungsrahmen, bei Fragen der Akteneinsicht sowie bei der eventuellen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen Beschwerden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dänisch-deutschen Rechtsfragen verfügen wir über eine besondere Kompetenz bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fragestellungen bei Ausschreibungsverfahren.

Stefan Reinel ist der Vertrauensanwalt der deutschen, österreichischen und Schweizer Botschaft in Kopenhagen.