ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Interessen- oder Loyalitätskonflikte
In Übereinstimmung mit den Standesregeln der dänischen Rechtsanwaltskammer „Advokatsamfundet” und unseren kanzleiinternen Verfahren zur Überprüfung unserer allgemeinen Handlungsfähigkeit stellen wir sicher, dass keine Interessen- oder Loyalitätskonflikte vorliegen, bevor wir ein Mandat oder eine Aufgabe endgültig übernehmen. Sollte während unserer Mandatsbetreuung ein Verdacht der Befangenheit oder ein Interessenkonflikt entstehen, der dazu führt, dass wir das Mandat niederlegen müssen, empfehlen wir Ihnen selbstverständlich gern einen anderen Anwalt.
Identitätsauskünfte und Geldwäsche
NJORD Law Firm fällt – wie jedwede dänische Anwaltskanzlei – in den Geltungsbereich des dänischen Gesetzes über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche. Wir sind deswegen verpflichtet, Identitätsauskünfte über jeden Mandanten einzuholen und aufzubewahren.
Gemäß dem dänischen Gesetz über Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die NJORD Law Firm auch verpflichtet, Transaktionen zu überprüfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen. In diesem Zusammenhang kann die NJORD Law Firm auch verpflichtet sein, das Sekretariat für Geldwäsche der Nationalen Einheit für aussergewöhnliche Kriminalität (NSK) und die Rechtsanwaltskammer zu benachrichtigen.
Honorar und Bezahlung
Die Festsetzung des Anwaltshonorars erfolgt unter Berücksichtigung mehrerer unterschiedlicher Parameter. Berücksichtigt werden somit u.a. der Zeitaufwand, die Art der Fachkenntnisse und Erfahrung der an der Sachbearbeitung beteiligten Juristen, die Komplexität der Aufgabe und deren Bedeutung für den Mandanten, die Höhe des Streitgegenstandes, der erzielte (Verfahrens-)Ausgang und die mit der Lösung der Aufgabe verbundene Verantwortung. Unser Honorar versteht sich ausschl. relevanter Kosten und Auslagen.
Es kann sehr schwierig sein, bei der Mandatsübernahme die genaue Höhe eines Honorars zu beziffern. Auf Anfrage erteilen wir unseren Mandanten jedoch gern – und Verbrauchern immer – einen begründeten Kostenvoranschlag über unser Honorar und Auskunft über die erwarteten Kosten und Auslagen. Für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass das Gesamthonorar den Kostenvoranschlag voraussichtlich übersteigen wird, werden wir den Mandanten möglichst frühzeitig hierüber informieren.
Rechnungsstellung
Wir stellen üblicherweise eine Rechnung beim Abschluss des Mandats aus. Bei laufender Beratung und langwierigen Aufgaben (Aconto) wird in angemessenen Zeitabständen, öfters monatlich oder vierteiljährlich, abgerechnet, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Zahlungsbedingungen lauten 14 Tage ab dem Rechnungsdatum; die MwSt. wird dabei nach den einschlägigen Vorschriften aufgeschlagen.
Kostenvorschuss
Wir bitten grundsätzlich um die Leistung eines Kostenvorschusses für Auslagen und Kosten – und in Ausnahmefällen um die Leistung einer Anzahlung auf das Honorar.
Geleistete Honoraranzahlungen, Auslagen oder Kosten werden auf unser Anderkonto eingezahlt und werden zur Begleichung von künftigen Rechnungen bzw. zur Deckung von Kosten verwendet, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Auslagen
Auslagen und relevante Kosten, die im Zusammenhang mit der geleisteten Rechtsberatung entstehen oder anfallen, werden dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Alle Mitarbeiter von NJORD Law Firm unterliegen der Schweigepflicht. Auskünfte, die wir im Rahmen unserer Mandatsbetreuung erhalten, werden somit in jeder Hinsicht vertraulich behandelt, es sei denn, es ergibt sich aus den Umständen, dass die Auskünfte nicht vertraulich sind.
Verwendungszweck unserer Beratung
Unsere Beratung zielt auf die Lösung der konkreten Aufgabe ab und darf deshalb nicht ohne unsere vorhergehende Zustimmung für andere Zwecke verwendet werden. Unsere Haftung für die geleistete Beratung ist auf den Mandanten beschränkt, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Beendigung des Mandats
NJORD Law Firm nimmt das Mandat bis zu dessen Beendigung oder bis zu dem Zeitpunkt wahr, zu dem der Mandant um die Beendigung der Angelegenheit bittet. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Rechtsberatung sofort für den Fall abzuschließen, dass die Zahlungsfrist unserer Rechnungen trotz Mahnschreiben wesentlich überschritten wurde, oder der Mandant in Insolvenz gerät. Wir behalten uns des Weiteren das Recht vor, das Mandat niederzulegen, wenn wir in Sonderfällen der Auffassung sind, dass wir die Verantwortung für die Mandatsbetreuung nicht mehr übernehmen können, oder wir der Meinung sind, dass die Beendigung unserer Zusammenarbeit im Interesse des Mandanten ist.
ANDERKONTO UND GARANTIESYSTEM
Alle uns anvertrauten Mandantengelder werden nach den Vorschriften der dänischen Anwaltskammer verwaltet und auf ein Anderkonto eingezahlt.
Das Guthaben auf ein Anderkonto wird - negativ oder positiv – mit dem jeweils für unsere Anderkonten geltenden Zinssatz verzinst. In ähnlicher Weise werden die Gebühren der Bank für die Eröffnung separater Anderkonten und sonstige Gebühren, einschließlich Transaktionsgebühren etc., im Zusammenhang mit der Verwaltung der Konten durch die Bank abgehoben.
Die Änderung von Preisen, Zinssätzen und Gebühren für Anderkonten und die Einführung neuer Arten von Gebühren für Anderkonten durch die Bank werden vorbehalten.
Beschwerden
NJORD Law Firm unterliegt den allgemeinen Vorschriften über Beschwerden der dänischen Rechtsanwaltskammer „Advokatsamfundet”.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Jede Streitigkeit zwischen einem Mandanten und NJORD Law Firm ist nach dänischem Recht von dem zuständigen ordentlichen dänischen Gericht zu entscheiden.
Haftung, Haftungsbeschränkung und Versicherungsschutz
NJORD Law Firm hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Sicherheit nach den von der dänischen Rechtsanwaltskammer „Advokatsamfundet” festgelegten Vorschriften geleistet. Die Haftpflichtversicherung deckt alle anwaltlichen Tätigkeiten, ungeachtet des Ausführungsortes. Die Haftpflichtversicherung wurde bei der Codan Forsikring, Versicherungsschein-Nr. 683 021 605 5 abgeschlossen, und die Sicherheit wurde durch die Codan Versicherung geleistet.
Unsere Haftung im Rahmen unserer Rechtsberatung ist auf einen Höchstbetrag von DKK 50 Millionen beschränkt. Der gesamte Schadensersatz, zu dessen Bezug ein Mandant berechtigt ist, und der sich auf sämtliche vom Mandanten innerhalb eines Kalenderjahres geltend gemachten Ansprüche bezieht, kann den Betrag von DKK 50 Millionen nicht überschreiten.
NJORD Law Firm und deren Partner sowie Mitarbeiter haften nicht für etwaige Fehler, die von Beratern verursacht wurden, an die NJORD Law Firm den Mandanten verwiesen hat; NJORD Law Firm und deren Partner sowie Mitarbeiter übernehmen ebenfalls keine Haftung für etwaige Fehler, die Nachlieferanten, die NJORD Law Firm im Einvernehmen mit dem Mandanten mit Teilen der Aufgabenlösung beauftragt hat, zu vertreten haben.
Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf finanzielle Folgeschäden, einschl. Betriebsunterbrechungsschäden, Datenverlusten, Gewinnausfällen, Goodwill- oder Imageschäden o.Ä., oder auf andere Arten von indirekten Verlusten.
Darüber hinaus hat NJORD Law Firm eine Versicherung bei HDI Speciality SE mit der Policenr. 156-08650005-30018 abgeschlossen.
BANKVERBINDUNG
Bank: Jyske Bank A/S
Bankleitzahl: 7170
Kontonummer: 02403727
Kreditnummer: 89283469
FÜR ÜBERWEISUNGEN AUS DEM AUSLAND
IBAN: DK6371700002403727
SWIFT: JYBADKKK