Kundenklauseln und Wettbewerbsklauseln
Der Zweck von Kundenklauseln und Wettbewerbsklauseln besteht darin, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten.
Allerdings unterliegen Kundenklauseln und Wettbewerbsklauseln in Dänemark komplizierten Bestimmungen. Juristische Beratung bei der Formulierung solcher Klauseln in Arbeitsverträgen ist daher empfehlenswert.
Die Anwälte von NJORD können Ihnen bei der Ausarbeitung von Kundenklauseln und Wettbewerbsklauseln sowohl für Angestellte als auch für Geschäftsführer helfen, damit Sie als Arbeitgeber sicher sein können, dass Ihr Unternehmen wirklich geschützt ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Konflikten auf Grund von Klauseln in Arbeitsverträgen.
Das dänische Gesetz über Klauseln in Arbeitsverträgen gilt für alle Kunden- und Wettbewerbsklauseln, die am 1. Januar 2016 oder später vereinbart worden sind.
Kunden- und Wettbewerbsklauseln, die vor dem 1. Januar 2016 vereinbart wurden, unterliegen nach wie vor den Bestimmungen des dänischen Angestelltengesetzes und des Gesetzes über Verträge.
Für Kunden- und Wettbewerbsklauseln, die vor dem 15. Juni 1999 vereinbart werden, gelten wieder andere Vorschriften, und für Geschäftsführer und selbständige Freelance-Mitarbeiter gelten ebenfalls andere Bestimmungen.
Eine Wettbewerbsklausel besagt in der Regel, dass ein ausgeschiedener Mitarbeiter keine Anstellung in einem mit dem Arbeitgeber im Wettbewerb stehenden Unternehmen annehmen darf.
Eine Kundenklausel bewirkt, dass ein ausgeschiedener Mitarbeiter keinen gewerblichen Kontakt zu den Kunden, Kooperationspartnern und Geschäftsverbindungen des Arbeitgebers haben und sich nicht von einem Kunden des Arbeitgebers einstellen lassen darf.
Man kann auch eine sogenannte Kombinationsklausel vereinbaren, wenn man als Arbeitgeber besonders gut geschützt sein will.
Kunden- und Wettbewerbsklauseln können von großer Bedeutung sein, wenn ein Unternehmen sich vor wettbewerbsschädigenden Handlungen eines Mitarbeiters nach dessen Ausscheiden schützen will. Diese Klauseln bieten einen besseren Schutz als die Bestimmungen über die Loyalitäts- und Verschwiegenheitspflicht, die Bestimmungen des Marketinggesetzes und die Vorschriften über Geschäftsgeheimnisse.
Für Sie als Arbeitsgeber ist es wichtig, dass Sie sich Gedanken darüber machen, welche Art von Schutz Sie benötigen. Gleichzeitig muss dies gegen den Preis aufgewogen werden, der darin besteht, einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer eine verpflichtende Klausel aufzuerlegen.
Die Anwälte von NJORD unterstützen Ihr Unternehmen bei allen Problemstellungen in Bezug auf Klauseln in Arbeitsverträgen.
Wir beantworten Ihre Fragen zur jeweiligen rechtlichen Grundlage und beraten Sie bei Ihren Überlegungen, wie sinnvoll bestimmte Klauseln in einer gegebenen Situation in Ihrer Branche sind.
Darüber hinaus bieten wir an, die konkrete Formulierung von Kunden- oder Wettbewerbsklauseln zu übernehmen, und helfen Ihnen, wenn ein Mitarbeiter oder Geschäftsführer die Gültigkeit einer Klausel oder die Höhe der daraus folgenden Ausgleichszahlung in Frage stellt.