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Lenk- und ruhezeiten

Die Regelung der Lenk- und Ruhezeiten ergibt sich aus zwei EU-Verordnungen, die in allen EU-Staaten anwendbar sind. Daher müssen Fuhrunternehmen und Fahrer grundsätzlich überall in der EU die gleichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten beachten. In manchen Fällen sind allerdings von den Fuhrunternehmen oder Fahrern auch nationale Maßnahmen bezüglich des Straßengüterverkehrs zu beachten. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem ausländische Fuhrunternehmen und Fahrer, die Straßengüterverkehr in Dänemark durchführen.

Lenk- und ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten unterliegen grundsätzlich dem EU-Recht

Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (die Lenk- und Ruhezeitenverordnung) regelt, wie viele Stunden ein Fahrer ohne Unterbrechung fahren darf, und wo und wie Ruhepausen gemacht werden müssen. In diesem Zusammenhang gibt Verordnung Nr. 165/2014 (die Fahrtenschreiberverordnung) an, welche Nachweise vorliegen müssen, um nachzuweisen, dass die Lenk- und Ruhezeitenverordnung eingehalten worden ist. Die Rahmenbedingungen für die Lenk- und Ruhezeiten beim Straßengüterverkehr in der EU sind in dieser Weise weitgehend von anwendbarem EU-Recht reguliert.

Parkzeitgrenze von 25 Stunden auf dänischen Rastplätzen

Dänemark hat am 1. Juli 2018 eine 25-stündige Parkzeitgrenze auf dänischen Autobahnrastplätzen eingeführt. Diese Parkzeitgrenze hat zu besonderen Herausforderungen für ausländische Fahrer geführt, die eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegen müssen.

Im Dezember 2017 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die reduzierte wöchentliche Ruhezeit, das heißt eine Ruhezeit von mindestens 25 Stunden und bis zu 45 Stunden, im Führerhaus verbracht werden darf. Die dänische Parkzeitgrenze auf Autobahnrastplätzen bedeutet aber, dass Fahrer, die eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mehr als 25 Stunden im Führerhaus verbringen möchten, alternative Parkmöglichkeiten finden müssen.

Bei längeren Transporten nach oder durch Dänemark müssen ausländische Fahrer oft eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit in Dänemark machen. Da der Fahrer nicht in Dänemark wohnt, kann die Ruhezeit nicht an dessen Wohnort gemacht werden. Die Parkzeitgrenze in Dänemark hat somit logistische Schwierigkeiten zur Folge, und es ist deshalb wichtig, bei der Planung des Straßengüterverkehrs in Dänemark zu beachten, wo man länger parken darf.

Widerrechtliches Parken auf dänischen Autobahnrastplätze

Bei widerrechtlichem Parken auf dänischen Autobahnrastplätze wird normalerweise ein Bußgeld von ungefähr 2.000 DKK (etwa 267 EURO) verhängt.
Strafmaßnahmen bei der Zuwiderhandlung gegen die Lenk- Ruhezeitregelung in Dänemark Zuwiderhandlungen gegen die Lenk- Ruhezeitenregelung und die Fahrtenschreiberverordnung sind je nach Schwere in vier verschiedene Kategorien aufgeteilt. Die erste Kategorie beinhaltet kleinere Zuwiderhandlungen, die zweite Gruppe schwere Zuwiderhandlungen, die dritte Gruppe sehr schwere Zuwiderhandlungen und die vierte Gruppe die schwersten Zuwiderhandlungen. Allerdings ist es den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, welche Strafmaßnahmen bei den verschiedenen Zuwiderhandlungen verhängt werden.

Die Berechnung des Bußgeldes

In Dänemark werden die vier Kategorien von Zuwiderhandlungen gegen die Lenk- Ruhezeitenregelung und die Fahrtenschreiberverordnung mit folgenden standardisierten Bußgeldern bestraft:

  • Kleinere Zuwiderhandlungen (MI): 500 DKK (etwa 67 EURO) an den Fahrer und 1.000 DKK (etwa 133 EURO) an das Fuhrunternehmen
  • Schwere Zuwiderhandlungen (SI): 1.000 DKK (etwa 133 EURO) an den Fahrer und 2.000 DKK (etwa 266 EURO) an das Fuhrunternehmen
  • Sehr schwere Zuwiderhandlungen (VSI): 1.500 – 3.000 DKK (etwa 200 - 400 EURO) an den Fahrer und zwischen 3.000-6.000 DKK (etwa 400 - 800 EURO) an das Fuhrunternehmen
  • Die schwersten Zuwiderhandlungen (MSI): 6.000 DKK (etwa 800 EURO) an den Fahrer und 12.000 DKK (etwa 1.600 EURO) an das Fuhrunternehmen

Die Kategorisierung der jeweiligen Zuwiderhandlungen hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich werden Zuwiderhandlungen, die lediglich auf Nachlässigkeit oder Vergesslichkeit zurückzuführen sind, als kleinere Zuwiderhandlungen eingestuft, während die schwersten Zuwiderhandlungen sich auf Umstände beziehen, bei denen versucht worden ist, die effiziente Überprüfung der Einhaltung der Lenk- Ruhezeitenregelung und der Fahrtenschreiberverordnung zu verhindern.

Bei mehreren Zuwiderhandlungen gegen die Lenk- Ruhezeitregelung in Dänemark

Wenn mehrere Zuwiderhandlungen begangen werden, werden bei der Berechnung des Bußgeldes die einzelnen Umstände addiert. Um sicherzustellen, dass die Berechnung nicht unverhältnismäßig zum Tatbestand ausfällt, und unter Berücksichtigung der standardisierten Bußgelder ist ein Höchstwert des Bußgeldes eingeführt worden. Gemäß diesem Höchstwert kann gegen einen Fahrer bei einer Kontrolleinheit maximal ein Bußgeld von 30.000 DDK (etwa 4.000 EURO) wegen Zuwiderhandlungen verhängt werden. Entsprechend kann gegen ein Fuhrunternehmen maximal ein Bußgeld von 60.000 DDK (etwa 8.000 EURO) pro Fahrer verhängt werden.
Die Beihilfe des Spediteurs bei einer Zuwiderhandlung gegen die Lenk- und Ruhezeitenregelung Grundsätzlich haftet das Fuhrunternehmen, das den jeweiligen Fahrer angestellt hat, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers. Wenn die Verantwortungsbereiche des Spediteurs und des Fuhrunternehmens, bei dem der betroffene Fahrer angestellt ist, allerdings nicht eindeutig voneinander zu trennen sind, kann der Spediteur infolge einer Zuwiderhandlung des Fahrers gegen die Lenk- und Ruhezeitenregelung wegen Beihilfe haftbar gemacht und ein Bußgeld gegen ihn verhängt werden.

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