Neue Parkobergrenze: nur noch 25 Stunden Parken auf dänischen Raststätten erlaubt
Die dänische Regierung hat neulich neue Regelungen betreffend der Parkerlaubnis von LKWs auf Raststätten in Dänemark erlassen. Diese Regelungen sind das Ergebnis einer Einigung über den Haushaltsplan und haben zur Folge, dass LKW-Fahrer maximal 25 Stunden auf dem Parkplatz einer Raststätte parken dürfen.[
Die 25 Stunden-Obergrenze kann Schwierigkeiten für den internationalen Transport von und nach Dänemark verursachen. Gemäß den Vorschriften über Fahrt- und Ruhezeiten, gibt es verschiedene Kategorien von Ruhezeiten mit unterschiedlicher Zeitdauer. Mit der neuen Obergrenze wird die Einhaltung von Ruhepausen über 25 Stunden erschwert.
Besonders in Bezug auf die Einhaltung der sogenannten reduzierten wöchentlichen Ruhepausen wird die neue Grenze zu Herausforderungen führen. Unter reduzierten wöchentlichen Ruhepausen ist folgendes zu verstehen: jede Ruhepause muss mindestens 24 Stunden und darf maximal 45 Stunden betragen. Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember 2017 entschieden, dass die wöchentlichen reduzierten Ruhepausen im Führerhaus verbracht werden dürfen. Im Gegensatz dazu darf die reguläre wöchentliche Rast von mindestens 45 Stunden, über die der Europäische Gerichtshof im gleichen Urteil entschieden hat, nicht im Führerhaus verbracht werden.
Die neue Regel, eingeschlossen der 25 Stunden-Grenze, erschwert die Einhaltung der wöchentlichen reduzierten Ruhepausen deutlich, da es vorher möglich war die Pause auf einer staatlichen Raststätte zu verbringen. Die Pause muss jetzt anderswo abgehalten werden, wodurch die neuen Regeln den Im- und Export in Dänemark beeinflussen werden.
Außer der Regelung zur Obergrenze für LKW-Parkzeiten hat die Regierung entschieden, die Bußgelder für falsches Parken auf Raststätten von 510 DKK auf 2000 DKK zu erhöhen und gleichzeitig falsches Parken auf Ausfahrtsrampen statt mit bisher 1000 DKK mit 3000 DKK Bußgeld zu bestrafen.
Wenn die neuen Regelungen umgesetzt sind, werden von der Entscheidung sämtliche 90 staatlichen Autobahnraststätten umfasst sein. Das zeitbegrenzte Parken wird voraussichtlich am 1. Juli 2018 in Kraft treten, währenddie Erhöhung der Bußgelder erst durch eine voraussichtlich zum 1. Januar 2019 in Kraft tretende Gesetzesänderungverabschiedet wird.