Frachtfuhrerhaftung
Frachtführer, die internationalen Gütertransport von oder nach Dänemark betreiben, sind von der dänischen Frachtführergesetzgebung (dem CMR) erfasst. Ein nicht-dänischer Fracht-führer kann deswegen bei einem dänischen Gericht, dem dänisches Recht und dänische Rechtsgrundsätze unterstellt sind, gerichtlich belangt werden oder Teil eines dänischen Rechtsprozesses werden. Außerdem kann ein nicht-dänisches Unternehmen einen dänischen Frachtführer in Dänemark verklagen.
Die dänische Frachtführergesetzgebung ist eine Implementierung vom Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, auch „CMR“ genannt. Die Frachtführergesetzgebung regelt unter anderem die Verpflichtungen der Frachtführer und deren Haftung in Beziehung zum Transportauftraggeber und dem Eigentümer der transportier-ten Güter.
Nach dem Haftungssystem des CMR haftet der Frachtführer für abhandengekommene, be-schädige und verspätete Frachtgüter, es sei denn er kann plausibel machen, dass der Schaden an den Frachtgütern auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht zu entgehen oder zu vermei-den waren. Die strenge Haftung ist jedoch auf sogenannte „8,33 Special Drawing Rights“ pro Kilogramm beschädigter oder abhandengekommener Frachtgüter beschränkt. Auch im Fall einer Verspätung ist die Haftung auf Frachtgeld beschränkt.
Das Haftungssystem im CMR ähnelt somit den Haftungssystemen, die es in anderen internati-onalen Beförderungsverträge gibt.
Als wesentliche Modifizierung des oben beschriebenen rechtlichen Ausgangspunktes bezüglich der Haftung des Frachtführers besagt die dänische Frachtführergesetzgebung, dass die Haf-tungsbeschränkung des Frachtführers wegfällt, sollte der Frachtführer, oder derjenige, der für den Frachtführer haftet, grob fahrlässig gehandelt haben.
Diese Modifizierung der Haftung im CMR ist sehr strittig, auch weil diese Ausnahmebestim-mung in den jeweiligen Staaten, die den CMR implementiert haben, sehr unterschiedlich inter-pretiert wird. Gleichzeitig kann die Bestimmung große Bedeutung für die Größe der Haftung des Frachtführers haben - insbesondere wenn die Frachtgüter leicht und wertvoll sind.
Die Frage, ob der Frachtführer grob fahrlässig gehandelt hat, stellt sich oft in Fällen, in denen Güter gestohlen worden sind, während der LKW unbewacht war, weil der Fahrer Pause ge-macht hat. In solchen Fällen hat die dänische Rechtsprechung unter anderem folgenden Um-ständen Wert beigemessen:
- Ob sich der Fahrer oder das Fuhrunternehmen darüber bewusst waren, dass die Frachtgüter leicht umsetzbar und somit für Diebstahl exponiert waren,
- Den Sicherheitsverhältnissen an dem Ort, an dem die Güter gestohlen wurden, und ob der Frachtführer besondere Sicherheitsinstruktionen zum jeweiligen Transport erhal-ten hat,
- Ob sich die Transportunterbrechung aus transportrechtlichen Gründen begründen lässt.
Grobe Fahrlässigkeit kann auch bei Transport von Kühl- und Gefriergütern aktuell werden. Bei solchen Transporten ging die dänische Rechtsprechung davon aus, dass der Frachtführer dafür verantwortlich ist, die Temperatur der Güter regelmäßig und in angemessenem Umfang zu kontrollieren, wenn diese Kontrollen im Frachtbrief angegeben sind.
Keine gesetzliche Regelung des nationalen Straßengüterverkehrs in Dänemark
Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten ist das Haftungssystem des CMRs nicht im dänischen Recht implementiert worden. Daraus folgt, dass zwischen dem Frachtführer und dem Trans-portauftraggeber Vertragsfreiheit besteht, wenn der Straßengüterverkehr binnen innerhalb der dänischen Grenzen stattfindet.
Im Fall eines Rechtsstreites findet das Gericht manchmal, dass es notwendig ist, dem Trans-portauftrag allgemeine transportrechtliche Prinzipien hinzufügen. Diesbezüglich ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Frachtführer im dänisch-nationalen Recht für den ganzen Schaden haftet, sollte keine vertraglich festgehaltene Haftungsbeschränkung vorliegen. Deswegen ent-scheiden sich viele Speditionsfirmen und Fuhrunternehmen den Allgemeinen Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes („NSAB“) zu folgen. Darüber hinaus ist es unverhältnismäßig teuer und zeitaufwendig, jeden Transportauftrag und dessen Bedingungen in Dänemark ein-zeln verhandeln zu müssen.
Die neueste Version der Allgemeinen Bedingungen des nordischen Speditionsverbandes (”NSAB 2015”) erschien 2015. Mehrere dänische Fuhrunternehmen und Speditionsfirmen machen aber noch immer Gebrauch von der älteren Version der Allgemeinen Bedingungen (”NSAB 2000”), die 2000 erschien.
Ist man Teil von einem dänischen Prozess geworden, gelten dänische prozessuale Regeln und Prinzipien. Die meisten sind im Gesetz der dänischen Prozessordnung zu finden, darunter auch Fristen, Forderungen an den Inhalt von Prozessschriften und Informationen zum Ablauf von Gerichtsverhandlungen.
Wenn man als nicht-dänisches Unternehmen eine Streitverkündung erhält, muss man darauf achten, dass diese im dänischen Recht keine materielle Bedeutung im späteren Prozess hat.
Im Gegensatz zum deutschen Recht gilt im dänischen Recht, dass diese Streitverkündung ledig-lich bedeutet, dass sie die Verjährung von eventuellen Forderungen in einem Jahr nach der Urteilsverkündung abbricht.
NJORD Law Firm besteht unter anderem aus Experten für Transportrecht und die Regeln be-züglich der Haftung der Frachtführer. Partnerin Ulla Fabricius hat als Autorin der zwei letzten Ausgaben des dänisch kommentierten CMR (der neuste erschien 2017) weitreichende Kennt-nisse von den CMR-Regelungen. Vor diesem Hintergrund steht NJORD Law Firm Speditionsfir-men, Frachtführern, Fuhrunternehmen und Güterbesitzern mit Beratung höchster Qualität bei. Zudem kann NJORD Law Firm bei allen dänischen Rechtsinstanzen Prozesse führen.