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Neues dänisches Urlaubsgesetz für September 2020 beschlossen

Nachdem im September 2014 die Europäische Kommission das geltende dänische Urlaubsgesetz für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hat, wurde die dänische Regierung tätig. Ergebnis ist ein neues dänisches Urlaubsgesetz, welches vor allem für neu eingestellte Arbeitnehmer vorteilhaft ist.

Neues dänisches Urlaubsgesetz für September 2020 beschlossen

Der allein zu diesem Zweck gegründete Ausschuss zur Erneuerung des dänischen Urlaubsgesetzes hat dem dänischen Parlament einen Vorschlag für ein neues Urlaubsgesetz vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde vom Parlament genehmigt und tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Was das neue Gesetz für Regelungen enthält und welche wichtigen Vorschriften es zu kennen gilt, lesen Sie im Folgenden:

Das neue Prinzip des „gleichzeitigen Urlaubs“

Derzeit geht das dänische Gesetz vom Prinzip des sogenannten „verschobenen Urlaubsjahres“ aus. Ein Angestellter erwirbt seinen Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr, kann aber seinen Anspruch erst im „Ferienjahr“ des folgenden Jahres nutzen. Dieses „Ferienjahr“ beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. Während seiner Anstellung verdient der Angestellte 2,08 bezahlte Urlaubstage im Monat.

Demzufolge ist es für neu eingestellte Arbeitnehmer oder jemanden, der gerade nach Dänemark gezogen ist, im Extremfall so, dass erst 16 Monate nach der Einstellung das erste Mal bezahlter Urlaub genommen werden kann. Diese komplizierte Regel hat bei vielen ausländischen Unternehmen, welche Mitarbeiter in Dänemark beschäftigen, für Kopfschütteln gesorgt.

Das neue Urlaubsgesetz ändert dieses System grundlegend und passt es an das aus Deutschland bekannte Prinzip des „gleichzeitigen Urlaubsjahres“ an.

Arbeitnehmer können fortan im selben Zeitraum Urlaub erwerben und nehmen. Wenn also ein Arbeitnehmer einen neuen Job am 1. August beginnt, dann wird es möglich sein, dass beispielsweise ein bezahlter Weihnachtsurlaub im selben Jahr gewährt wird. Diese Reform ist von entscheidender Bedeutung vor allem für neue Arbeitnehmer, da diese nun schon im ersten Arbeitsjahr bezahlten Urlaub nehmen können. Darüber hinaus wird es die Arbeitnehmerfreizügigkeit im EU-Raum unterstützen.

Neuer Zeitraum für die Berechnung der Urlaubstage

Auβerdem wurde ein neuer Zeitraum, um Urlaubstage zu erwerben und zu nehmen, eingeführt.

Urlaubstage werden fortan im Zeitraum von 1. September bis 31. August des Folgejahres angesammelt („Erwerbsjahr“). Diese gesammelten Urlaubstage können dann laufend und in den darauffolgenden vier Monaten genommen werden. Dementsprechend reicht das „Urlaubsjahr“ vom 1. September bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres. Somit wurde das „Urlaubsjahr“ von 12 Monate auf 16 Monate verlängert.

Diese Neuerung soll vor allem eine höhere Flexibilität im Arbeitsmarkt in der Ferienzeit generieren.

Das neue Urlaubsgesetz behält dabei die aktuelle Anzahl an bezahlten Urlaubstagen bei. Arbeitnehmer sind danach berechtigt, bis zu fünf Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen.

Übergangsregelung

Um einen reibungslosen Übergang zwischen den alten und den neuen Vorschriften zu gewähren, wurde eine Übergangsregelung getroffen.

  • Periode 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
    o Letztes normales Ansparjahr gem. den alten Regeln.
    o Urlaub wird im Urlaubsjahr vom 1. Mai 2019 bis zum 31. April 2020 genommen.
  • Periode 1. Januar 2019 bis 31. August 2019
    o Es werden 16,7 bezahlte Urlaubstage in dieser Periode angespart.
    o Der Urlaub wird in der Periode 1. Maj 2020 bis 31. August 2020 genommen.
  • Periode 1. September 2019 bis 31. August 2020
    o Urlaub, der in dieser Periode angespart wird, kann nicht genommen werden und wird eingefroren. Diese Urlaubstage können erst genommen werden, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht oder den Arbeitsmarkt aus anderen Gründen verlässt. Sie werden im „Fond der Arbeitnehmer für Urlaubsguthaben“ gesichert.
  • Ab 1. September 2020
    o Das Prinzip des „gleichzeitigen Urlaubs“ tritt in Kraft.

Grafisch kann die Übergangsregel folgendermaßen dargestellt werden:

Neues dänisches Urlaubsgesetz für September 2020 beschlossen

Als Arbeitgeber in Dänemark ist es daher von größter Wichtigkeit, auf die Einführung des neuen Gesetzes gefasst zu sein, da verschiedene Änderungen in Arbeitsverträgen und Personalrichtlinien erforderlich sein werden.

Wie erhalte ich weitere Informationen über das neue Urlaubsgesetz?

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