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Insolvenz und Liquidation

Liquidation

Die Eigentümer eines Unternehmens können beschließen, die Liquidation des Unternehmens vorzunehmen. Die Eigentümer wählen hierfür einen Liquidator, der für die Unternehmensabwicklung verantwortlich ist. In bestimmten Fällen kann das Gericht auf Antrag des dänischen Gewerbeamts die Liquidation eines Unternehmens anordnen. In diesem Fall wird der Liquidator vom Gericht bestellt.

Der Liquidator hat dafür zu sorgen, dass alle Gläubiger befriedigt werden und alle verbleibenden Vermögenswerte unter den Gesellschaftern verteilt werden. Danach wird das Unternehmen aufgelöst. Eine Liquidation kann nur vorgenommen werden, wenn alle Gläubiger tatsächlich befriedigt werden, ansonsten finden die Vorschriften über die Insolvenz-Auflösung Anwendung.

Inzolvenz eines Unterhehmens

Gläubiger oder das Unternehmen selbst können einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.
Das Gericht erlässt einen Insolvenz-eröffnungsbeschluss, wenn es auf Grund einer Anhörung davon überzeugt ist, dass das Unternehmen insolvent ist. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seine Schulden bei Fälligkeit nicht tilgen kann und diese Zahlungsunfähigkeit nicht nur vorübergehender Natur ist.

Der Insolvenzerwalter

Bei Erlass des Beschlusses über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter („kurator“) für die Insolvenzmasse. Nur der Insolvenzverwalter darf die Insolvenzmasse vertreten. Er ist verpflichtet, alle Unternehmensbestandteile zu verwerten. In Zusammenarbeit mit den Hauptgläubigern kann der Insolvenzverwalter entscheiden, dass der Geschäftsbetrieb für eine bestimmte Dauer fortgeführt wird.

Der Insolvenzverwalter prüft die Ursachen für die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit, untersucht, ob das Unternehmen gegen ein Gesetz verstoßen hat, und überprüft die Geschäftsbücher.
Wenn alle Vermögensgegenstände realisiert, alle offenen Fragen geklärt und die Forderungen bestätigt wurden, erstellt der Insolvenzverwalter die Bilanz der Insolvenzmasse. Nach der Genehmigung durch das Gericht (und die Gläubiger) zahlt der Insolvenzverwalter die Quoten der Rangfolge nach aus, und die Gesellschaft wird aufgelöst.

Restrukturierung

Eine Gesellschaft mit finanziellen Schwierigkeiten kann mit seinen Gläubigern freiwillige Vereinbarungen treffen, um die Insolvenz abzuwenden.
Damit genügend Zeit bleibt, die Möglichkeit einer Vereinbarung zu untersuchen, kann ein Gläubiger oder das Unternehmen selbst einen Antrag auf Restrukturierung bei Gericht einreichen. Das Gericht ernennt dann eine Aufsichtsperson („tilsyn“) und eine Person mit buchhalterischen Fähigkeiten, die die Interessen der Gläubiger wahren.

Eine Restrukturierung führt entweder zu einem Vergleichsvorschlag oder einem Verkauf von Vermögenswerten. Schlägt die Restrukturierung fehl oder wird sie vom Gericht nicht gebilligt, wird die Gesellschaft für insolvent erklärt.

Die Restrukturierung wird gebilligt, wenn sich eine Gläubigermehrheit dafür ausspricht. Die Restrukturierung kann somit einer Gläubigerminderheit aufgezwungen werden.