Unternehmensgründung
Die Anwälte der Abteilung German Nordic Legal bei NJORD haben umfangreiche Erfahrung im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Dr. Claas Thöle und Stefan Reinel sind Fachanwälte in Internationalem Wirtschaftsrecht und Dr. Claas Thöle auch Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Bei der Beratung von Mandanten, die in Dänemark eine Niederlassung oder ein Unternehmen gründen möchte, helfen wir Ihnen bei allen Schritten, einschließlich der Wahl der Gesellschaftsform, der Erstellung des Gründungsvertrags, der Satzung und gegebenenfalls sonstiger Gesellschaftsdokumente, sowie der Eintragung im Handelsregister und der Durchführung sonstiger erforderlicher Registrierungen.
Auch bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Holdinggesellschaften unterstützen wir Sie bei allen Aspekten und Schritten des gesamten Prozesses.
Die Gesellschaftsform hat u.a. Einfluss darauf, ob und in welcher Weise Sie persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, in welcher Höhe eine Kapitaleinlage zu leisten ist und welche Bestimmungen für die Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses gelten.
Grob gesagt unterscheidet man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der beschränkten Haftung und der persönlichen Haftung.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind in Dänemark:
- Iværksættervirksomheder (IVS)
- Anpartsselskaber (ApS), entsprechend einer deutschen GmbH
- Aktieselskaber (A/S), entsprechend einer deutschen AG
- Fonde, entsprechend einer Stiftung
Gesellschaften ohne beschränkte Haftung sind:
- Enkeltmandsvirksomhed, entsprechend einem Einzelkaufmann
- Interessentskab (I/S), entsprechend einer GbR
- Partrederi
- Kommanditselskab (K/S), entsprechend einer deutschen KG
- Partnerselskab (P/S)
Falls mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen, kann es sinnvoll oder notwendig sein, die Eigentumsverhältnisse und Leitungsbefugnisse zu klären. Hier kann eine Eigentümervereinbarung Überschaubarkeit und Vorhersehbarkeit unter den Eigentümern erzeugen, falls irgendwann Uneinigkeit unter ihnen auftreten sollte.
Eine Eigentümervereinbarung beschreibt die internen Relationen zwischen den Eigentümern untereinander sowie in Bezug auf das Unternehmen. Sie kann z.B. einen Geschäftsplan sowie Einzelheiten über die Finanzierung des Unternehmens, den gewerblichen Rechtsschutz, die wirtschaftlichen und persönlichen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien, Wettbewerbsklauseln und Bestimmungen über die Konfliktlösung enthalten. Die Anwälte von NJORD haben langjährige Erfahrung mit der Erstellung solcher Vereinbarungen und können Ihnen helfen, eine maßgeschneiderte Vereinbarung, die sowohl Ihre Wünsche und Bedürfnisse als auch die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt, zu erstellen.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann es von Vorteil sein, die Gesellschaftsform zu ändern. Dies unterliegt verschiedenen Bestimmungen. Daher ist es ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, wenn man die Form oder Struktur der Gesellschaft ändern möchte. Dies kann beispielsweise bei einer Ausweitung der Aktivitäten des Unternehmens, bei einem Generationswechsel oder bei einem Unternehmenskauf oder –verkauf in Erwägung gezogen werden.
NJORD bietet auch Beratung bei Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Copyright usw. sowie bei Fragen in Bezug auf das dänische Wettbewerbsrecht, Geschäftsgeheimnissen und datenschutzrechtliche Bestimmungen an.
Client testimonial:
Great and competent team. They prioritise getting to know the client in order to get a full understanding of the company needs and provide the best legal advice. NJORD had advised us on different legal aspects of our business, always with great professionalism and competence in a way that fully met our needs.